Bußgeldbescheide wegen Dügida-Blockade am 13.4.2015

rechtshilfegruppe-düsseldorfWegen einer Sitzblockade gegen Dügida am 13. April diesen Jahres haben in den letzten Wochen zahlreiche Menschen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit zugestellt bekommen.
Durch diese Maßnahme soll versucht werden, die legitimen politischen Proteste gegen die Neonazis von Dügida auf dem Weg des Ordnungsrechts zu kriminalisieren.

Wir raten, ebenso wie DSSQ und die Rote Hilfe Düsseldorf dazu, gegen diesen Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen. Dies geht formlos, muss aber schriftlich und innerhalb der vorgegebenen Frist geschehen.
Gemeinsam mit allen Betroffenen würden wir gerne danach überlegen, wie es weitergehen soll, und ob wir gegen diese Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstandes gerichtlich vorgehen wollen. Solltet Ihr Euch dagegen entscheiden, habt Ihr jederzeit die Möglichkeit, einen solchen Widerspruch zurückzunehmen, so dass Euch kein Nachteil entstehen kann. Bitte gibt uns Bescheid, wenn ihr Widerspruch eingelegt habt.

Die Rechtshilfegruppe

rhg-duesseldorf [at] riseup [dot] net

Bei der Roten Hilfe findet Ihr ein Musterschreiben, wie dieser Einspruch aussehen kann.