Versammlungsgesetz stoppen – Demonstrationsrecht verteidigen!

Am 6. Mai findet im Landtag NRW die Anhörung der sogenannten Expert:innen zum geplanten neuen Versammlungsgesetz statt.
Ein Gesetz, dass seinen Namen nicht verdient, ist es doch hauptsächlich darauf ausgerichtet, Versammlungen zu erschweren oder ganz zu verhindern.
Während der Pandemie plant die schwarz-gelbe Landesregierung einen erheblichen Angriff auf unsere Versammlungsfreiheit und greift damit massiv in die demokratischen Grundrechte ein. Der Gesetzesentwurf ist autoritär und wird, wenn er wie geplant verabschiedet wird, Menschen versuchen daran zu hindern, für ihre Meinung und Rechte auf die Straße zu gehen.
 
Ein Blick auf den Gesetzentwurf:
Einerseits werden im oben genannten Entwurf der NRW-Landesregierung für ein neues Versammlungsgesetz bislang illegale Aktivitäten der Polizei bei Demonstrationen legalisiert. Anderseits werden Aktionen und Aktionsformen, wie z. B. das Aufrufen zu Blockaden gegen Nazi-Demonstrationen verboten, also kriminalisiert und sollen so letztendlich ganz verhindert werden. Aktionen und Demonstrationen gegen Nazi-Aufmärsche stören die Polizei. Das machen sie immer wieder deutlich, wenn immer wieder gesagt wird, dass die antifaschistischen Gegenproteste das eigentlich Störende sind.
Mit der Verschärfung des Störungsverbotes soll die „Förderung von Störungen, Behinderung und Vereitelung von Versammlungen“ verboten werden. Damit wäre die Blockade von Naziaufmärschen im Prinzip unmöglich. Auch friedliche Blockaden werden strafrechtlich verfolgt. Bereits die Vorbereitung und Einübung von Blockaden wäre verboten, auch wenn ein konkretes Versammlungsgeschehen noch gar nicht absehbar ist. Was gemeint ist, ist klar: Blockadetrainings im Vorfeld von Naziaufmärschen, Aktionen von Fridays for Future etc. werden kriminalisiert.
Videoüberwachungen, die bisher zumindest nur eingeschränkt erlaubt waren, werden zum Standard. Bisher durften Demonstrationen nicht ohne konkreten Anlass nicht komplett gefilmt werden, um mögliche Demonstrant:innen nicht einzuschüchtern. Im neuen Entwurf reicht dann schon eine unbestimmte Versammlungsgröße, wenn die Polizei die Überwachung zur „Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes“ wegen der „Größe oder Unübersichtlichkeit“ für erforderlich hält.
Auch das Anmelden von Veranstaltungen wird erheblich erschwert. Namen von Anmelder:innen sollen künftig öffentlich sein. Die Anmeldung einer Demo kann somit, in Zeiten verstärkter Naziübergriffe und Bedrohungen von Antifaschist:innen zu einer realen Gefahr werden. Zusätzlich kann der oder die Anmelder:in nach einer Demo für alle Vorkommnisse haftbar gemacht werden – wer unter diesen Vorgaben eine Demonstration anmelden will, überlegt es sich zweimal. Und genau dies ist auch das Ziel dieser Gesetzesvorlage. Auch Ordner:innen müssen gegenüber der Polizei namentlich benannt werden.
Gleichzeitig soll die Polizei entscheiden, wer an einer Demonstration überhaupt teilnehmen darf. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Polizeibehörden die Teilnahme einzelner Personen untersagen und sie mit einer Meldeauflage am Tag der Demonstration belegen. Da dies erwartungsgemäß den Betroffenen kurzfristig mitgeteilt werden wird, dürfte eine rechtliche Prüfung im Vorfeld nicht möglich sein. Gerade diese Maßnahme wird von der Polizei im Bereich des Fußballs schon seit Jahren genutzt – so exzessiv, dass der Verdacht aufkommt, diese repressiven Aktionen werden an Fußballfans quasi im Experimentierfeld ausprobiert. So werden die Fans und linke Bewegungen vermutlich auch in Zukunft die betroffenen sein.
 
Das im Gesetzentwurf benannte sogenannte „Militanzverbot“ verbietet neben der Uniformierung auch eine „in vergleichbarer Weise“ „vermittelte“ „einschüchternde“ Wirkung. Sonnenbrillen, Maleranzüge oder ähnliches können, je nach Einsatzleitung als solches interpretiert werden – auch hier liegt nahe, dass es um Kriminalisierung von linken Protesten wie beispielsweise Ende Gelände oder jede beliebige Anti-Nazi-Demo geht. Das beschriebene Verbot droht aber auch darüber hinaus die Möglichkeit gemeinsamer kreativer Ausdrucksformen zu nehmen – auch bunte Kostüme oder beispielsweise Fanblöcke können je nach Interpretation so schnell kriminalisiert werden.
 
Worum es eigentlich geht
In der Begründung des Gesetzentwurfs wird eine deutliche Kritik am Bundesverfassungsgericht geäußert, das das Versammlungsrecht als grundlegend auslegt hat, da: „[…] geschickte Versammlungs- und Demonstrationsveranstalter teilweise gerade zur Überrepräsentation von Versammlungsereignissen in der Berichterstattung führen können, die nicht durch die politische Bedeutung der jeweiligen Versammlung, sondern durch die medienwirksame Aktion bis hin zu gezielten (und gefilmten) Rechtsverletzungen geprägt seien. Bei überproportionaler Berichterstattung über sensationelle Versammlungen von Rand- und Splittergruppen wirke die Versammlungsfreiheit nicht staatsstabilisierend.“
Das Zitat zeigt ganz deutlich die autoritäre Richtung, in die das Gesetz geht: Die Landesregierung sieht Versammlungen nicht als wichtiges Mittel der Meinungsfreiheit an, sondern suggeriert vielmehr, dass sie eine Gefahr darstellen können.
 
Gegen Nazis und Coronaleugner:innen?
Zur Begründung für die Notwenigkeit des neuen Gesetzes werden immer wieder auch Naziaufmärsche oder aber auch die Proteste von Coronaleugner:innen herangezogen. Ein Witz, wenn man bedenkt, dass deren Aufmärsche seit Jahren und Monaten im Zweifelsfall von der Polizei mit Gewalt, auch entgegen aller antifaschistischen Proteste durchgesetzt werden. Rechtsbrüche (also Handlungen, die auch ohne das neue Gesetz strafbar wären) werden hier bei den Rechten oft hingenommen, ohne einzuschreiten.
 
Wie geht es weiter?
Nachdem im Januar die erste Lesung des Gesetzesvorschlags im Landtag stattgefunden hat, folgt am 6. Mai die Anhörung der Expert:innen.
Vermutlich im Juni wird die 2. Lesung stattfinden, nach der folgenden 3. Lesung kann das Gesetz verabschiedet werden.
Das geplante Gesetz soll Menschen davon abhalten, für ihre Meinung und für ihre Rechte auf die Straße zu gehen. Dieses Recht muss aber unbedingt verteidigt werden!
Protestformen, die sich die außerparlamentarische Linke über Jahrzehnte erkämpft hat, unsere kraft- und manchmal machtvollen Proteste auf der Straße sollen massiv beschnitten werden. Lasst uns dagegen gemeinsam auf die Straße gehen!
Kommt alle am 6. Mai zum Landtag!
Treffpunkt 15.00 Uhr vor dem Landtag in Düsseldorf